Allgemeine Geschäftsbedingungen der cremento GmbH
I. Geltung
Diese AGB bilden die vertragliche Grundlage für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen Ihnen als Kunde (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) und der cremento GmbH, Friedenstraße 35a, 66299 Friedrichsthal, Deutschland (nachfolgend „cremento“ oder „wir“ genannt), als Anbieter der entgeltlichen Nutzung unserer Software und Hardware zur Verfügung gestellt wird, sowie den Zugang zu dieser Software auf unseren Servern über das Internet. Vorbehaltlich von zukünftigen Änderungen nach den Regelungen dieser AGB, ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB maßgeblich.
Den Bestimmungen dieser AGB entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, es sei denn, Cremento stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die vorliegenden AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn Cremento in Kenntnis entgegenstehender oder von den vorliegenden AGB abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos ausführt.
II. Leistungsbeschreibung und Nutzungsrechte bei Vertragsschluss nach der Testphase
1. Cremento ist berechtigt, die Software und Hardware und deren Funktionalitäten zu ändern. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich, wenn die Änderung erforderlich ist, aufgrund
• einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung,
• geänderter technischer Rahmenbedingungen (neue Browserversionen oder technische Standards),
• des Schutzes der Systemsicherheit, oder
• der Fortentwicklung der Software und Hardware.
2. Cremento schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Nutzers und dem Übergabepunkt. Der Nutzer hat selbst für eine hinreichende Verbindung zum Internet Sorge zu tragen, sofern die Verbindung von Geräten von der IT-Infrastruktur des Nutzers abhängig ist.
3. Mit Abschluss des Nutzungsvertrages erhalten Sie das nicht-exklusive, räumlich unbeschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software und gegebenenfalls Hardware für die Erstellung, Verwaltung und Pflege von Datenbanken für eigene Zwecke zu nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung der Software (i) auf eigenständiger Basis und/oder (ii) in und als Teil einer Lösung, welche die Software mit einem oder mehreren Produkt(en) oder Diensten anderer Anbieter kombiniert („Drittlösungen”). Darüber hinaus gehende Nutzungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung oder Unterlizenzierung der Software. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen seit Vertragsanbahnung streng vertraulich zu behandeln und sie oder Teile davon, ohne schriftliches vorheriges Einverständnis der liefernden Partei, nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch für die Konditionen und die Vertagsbestandteile.Die Vertragspartner verpflichten sich, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, dass Dritte keine Kenntnis von diesen vertraulichen Informationen nehmen können. Außerdem sind alle vertraulichen Informationen nur für den in der vorliegenden Vereinbarung vorgesehenen Zweck zu verwenden. Jeder Vertragspartner wird dafür Sorge tragen, dass seine Mitarbeiter, soweit diese Kenntnis von den vertraulichen Informationen erhalten oder erhalten können, entsprechend dieser Vereinbarung zur Geheimhaltung verpflichtet sind oder verpflichtet werden. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden diese Pflichten auch für die Zeit nach dem Ausscheiden von Mitarbeitern auferlegt. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch gegenüber Konzerngesellschaften, Lizenznehmern oder sonstigen Dritten, auch wenn derartige Vertragsbeziehung erst nach Abschluss dieser Vereinbarung eingegangen werden. Wünscht ein Vertragspartner vertraulichen Informationen an ein mit ihm verbundenes Unternehmen weiterzugeben, hat er die anderen Vertragspartner über eine solche Weitergabe von vertraulichen Informationen vorher zu unterrichten und sicherzustellen, dass diese Unternehmen, die in der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung getroffenen Regelungen ebenfalls anerkennen.Patente, Urheberrechte, Marken oder sonstige Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums werden durch diese Vereinbarung weder übertragen, noch werden an solchen irgendwelche Nutzungsrechte gewährt. Die Offenbarung von vertraulichen vertraulichen Informationen beinhaltet für die jeweiligen Vertragspartner nicht das Recht, hierin erhaltene Erfindungen zum Schutzrecht anzumelden. Mit der Offenbarung ist auch über den Zweck der Zusammenarbeit hinaus für die jeweils anderen Vertragspartner kein Recht zur Nutzung der vertraulichen vertraulichen Informationen verbunden.
4. Soweit wir über kostenpflichtige Angebote hinaus die Software auch kostenlos bereitstellen, geschieht dies stets vorbehaltlich einer jederzeitigen unangekündigten Änderung und/oder Einstellung oder der zukünftig nur noch gegen gesondertes Entgelt ermöglichten Bereitstellung. Darüber hinaus übernehmen wir für sämtliche kostenlos angebotene Software oder Teile der Software keine Verantwortung hinsichtlich deren Vollständigkeit und/oder Richtigkeit, außer wir haben den Fehler vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten oder arglistig verschwiegen.
5. Wir sind bestrebt, stets eine hohe Verfügbarkeit der Software sicher zu stellen. Nichtsdestotrotz kann es zu Wartungszwecken erforderlich sein, die Verfügbarkeit der Software temporär auszusetzen. Wir werden Sie, sofern möglich, rechtzeitig im Voraus über Wartungszeitfenster informieren und diese so gestalten, dass die Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Software geringstmöglich ausfallen.
6. Von der Verfügbarkeit der Software sind Zeiten ausgenommen, in denen die Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Cremento liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind Zeiten aufgrund von Wartungsarbeiten, die mit einer Frist von mindestens 48 (achtundvierzig) Stunden angekündigt wurden. Planmäßige Wartungsarbeiten erfolgen nicht an den Wochentagen montags bis freitags, zwischen 7 und 19 Uhr. Als einzuhaltende Zeitzone vereinbaren die Vertragsparteien die Zeitzone UTC+1h, namentlich die mitteleuropäische Zeit (MEZ) und im Sommerhalbjahr die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Wartungsarbeiten dürfen jedoch die Verfügbarkeit nicht länger als 12 (zwölf) Stunden in Folge beeinträchtigen oder unterbrechen.
7. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit der Software führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
8. Die Software und Hardware ist ausschließlich entsprechend dem mitgereichten Benutzerhandbuche zu nutzen. Cremento übernimmt keine Haftung für vom Kunden selbst erzeugte oder von Dritten übernommene Daten und deren Auswirkungen auf ein Betonteil und das Bauwerk, wie z.B. die Eingabe von Wetterdaten einer externen Wetterstation, Angaben auf Lieferscheinen etc. Die Software prüft diese Daten weder auf Richtigkeit, Konsistenz oder Plausibilität. Der Kunde hat insofern die Endkontrolle der Dokumentation durch die Plattform in eigener Verantwortung durchzuführen. Diese ist nicht Gegenstand der Leistungen von Cremento.
9. Alle gelieferten Software- und Hardwarebestandteile bleiben im Eigentum der Cremento. Der Kunde erhält die Hardware lediglich zum entgeltlichen befristeten Gebrauch überlassen. Durch Einbau des Sensors in den Beton soll das Eigentum nicht übergehen. Im Fall des gesetzlichen Übergangs tritt der Kunde hiermit seine Ansprüche gegen Dritte an die dies annehmende Cremento GmbH ab.
10. Von einer Pfändung unseres Eigentums hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Er ist verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen vertraulichen Informationen und Auskünfte zu erteilen, insbesondere eigene Auskunftsansprüche gegen Dritte an uns abzutreten und uns die relevanten Urkunden sofort zur Verfügung zu stellen. Die Kosten außergerichtlicher und gerichtlicher Maßnahmen zur Wahrung unserer Rechte hat uns der Kunde zu erstatten.
III. Rechte und Pflichten im Rahmen der Nutzung unserer Produkte
1. Sie sind verpflichtet, bei der Registrierung richtige und vollständige Angaben zu machen und Cremento über Änderungen Ihrer Registrierungsdaten unverzüglich zu informieren. Nutzer sind nicht berechtigt, Ihr Nutzerkonto einem Dritten zur Verfügung zu stellen oder die Software zweckentfremdet zu nutzen. Sie sind außerdem nicht berechtigt, die Hardware einem unberechtigten Dritten zu überlassen.
2. Sie sind für die von Ihnen innerhalb der Software erstellten Inhalte allein verantwortlich und verpflichtet, die Inhalte regelmäßig zu sichern. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Sie stehen insbesondere dafür ein, dass Ihre Inhalte im Einklang stehen mit Vorschriften des Wettbewerbs-, Kennzeichnungs-, Namens- und Urheberrechts sowie mit sämtlichen sonstigen geltenden und einschlägigen Gesetzen. Darüber hinaus verpflichten Sie sich, keine Inhalte einzustellen, die
• rechts- oder sittenwidriges Material und/oder Inhalte enthalten, vor allem vertraulichen Informationen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, pornografisch oder sexuell anstößig sowie geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden, pornografisches oder obszönes Material beinhalten oder
• geeignet sind, andere zu verleugnen, zu beleidigen, zu bedrohen, übel nachzureden oder in ihren Persönlichkeitsrechten zu verletzen.
Wenn Sie unsere Angebote nutzen und dabei Inhalte (Text-, Bild- Audio- oder Video-Beiträge) in unseren Online-Angeboten speichern, hochladen oder posten, sind Sie allein für diese Inhalte verantwortlich und müssen die nachfolgenden Regeln beachten.
a. Welche Inhalte sind verboten?
Sie dürfen keine Inhalte auf unseren Online-Angeboten speichern, hochladen oder posten, die gegen das geltende Recht oder gegen die zwischen uns geschlossenen Verträge verstoßen. Sie dürfen insbesondere nicht
• beleidigend, rassistisch, gewaltverherrlichend oder-verharmlosend, volksverhetzend, rechts- oder linksextremistisch, diskriminierend verfassungsfeindlich, jugendgefährdend, pornografisch sein;
• gegen das Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht verstoßen
• gegen die mit Ihnen geschlossenen Verträge oder AGB verstoßen
• gegen die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urheberrechte) verstoßen
• gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen
• gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen
• Schadsoftware oder Schadcode enthalten
• gegen sonstige von uns auferlegte Regeln oder Vorgaben (z.B. Netiquette) verstoßen.
b. Wie werden die Inhalte überprüft?
Wir prüfen die Inhalte manuell, wenn sie von unseren Mitarbeitern entdeckt werden oder wenn wir von Dritten entsprechende Hinweise erhalten. Eine proaktive Überprüfung der Inhalte durch uns erfolgt grundsätzlich nicht. Wir behalten uns aber das Recht vor, Inhalte nach eigenem Ermessen hinsichtlich der Einhaltung der oben genannten Regeln zu überprüfen und anlassbezogen erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.
c. Was passiert mit verbotenen Inhalten?
Wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Inhalt gegen die hier genannten Regeln verstößt, gehen wir wie folgt vor: Sperrung: Der betroffene Inhalt wird zunächst unverzüg-lich gesperrt. Stellungnahmefrist: Sofern uns die Kontaktdaten vorliegen, werden wir den Urheber des Inhalts kontaktieren und ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme ein-räumen. Sofern der Urheber innerhalb der Frist keine Stellung bezieht, wird der Inhalt ge-löscht.
d. Abschließende Entscheidung
Sofern der Urheber Stellung bezieht oder eine Kontaktaufnahme zum Urheber nicht möglich ist, werden wir den Sachverhalt auf Grundlage der vorhandenen Informationen bewerten und welche Maßnahmen wir ergreifen. Hierbei sind insbesondere folgende Maßnahmen möglich:
• Unbefristete Sperrung des betreffenden Inhalts
• Endgültige Löschung des betreffenden Inhalts
• Verwarnung des Nutzers
• Vorübergehende Sperrung des betreffenden Nutzers (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen)
• Ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags
• Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person im Raum steht, müssen wir diese aus gesetzlichen Gründen melden)
Wir wägen unsere Entscheidungen sorgfältig ab. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere die Rechte und Freiheiten der Urheber und der potenziellen Betroffenen. Die Folgemaßnahmen werden verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass wir immer die mildeste, dem Verstoß angemessene Maßnahme auswählen werden. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere
• die Schwere des Verstoßes
• die Anzahl und den der Gesamtverstöße
• potenzielle Auswirkungen auf unsere Dienste und unsere Nutzer und sonstige Dritte
• das Gesamtverhalten des Nutzers (z.B. dessen Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes)
• Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit)
• Motive des Verstoßes (soweit erkennbar)
• Einlassung des Nutzers (sofern vorhandene Information)
Sofern wir die Kontaktdaten des Urhebers haben, werden wir ihn über das Ergebnis unserer Bewertung informieren; eine solche Information erfolgt nicht, soweit wir sie aus rechtlichen Gründen nicht erteilen dürfen (z.B. laufende polizeiliche Ermittlungen).
e. Wie können rechtswidrige Inhalte gemeldet werden?
Wenn Sie rechtswidrige Inhalte in unserem Online-Angebot finden oder einen
dahingehenden Verdacht haben, können Sie uns das jederzeit mitteilen. Unsere
Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an den Urheber der gemeldeten Information weitergegeben
3. Sie sind nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln („Reverse Engineering”), zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen. Sie sind auch nicht berechtigt, an der Hardware nicht der vorgesehenen Nutzung entsprechende Änderungen vorzunehmen.
4. Der Nutzer darf weiterhin nicht (i) wissentlich Viren, Trojaner, Würmer, Logikbomben oder anderes Material einführen, das bösartig oder technologisch schädlich für die Software ist, oder (ii) die Software über einen Dienstverweigerungs-Angriff („Denial-of-Service Attack”) oder einen verteilten Denial-of-Service Attack angreifen. Der Nutzer darf nicht versuchen, sich unbefugten Zugang zur Software, zu dem Server, auf dem die Software gespeichert ist, oder zu einem mit der Software verbundenen Server, Computer oder einer Datenbank zu verschaffen.
5. Der Nutzer ist für sämtliche von ihm verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten allein verantwortlich. Cremento prüft die vom Nutzer mit der Software genutzten Inhalte nicht. Soweit der Kunde personenbezogene Daten auf der Plattform verarbeitet oder Dritte zur Nutzung einlädt, verpflichtet er sich diese Verarbeitung DSGVO-konform zu unterhalten, insbesondere auch alle notwendigen Einwilligungen Dritter einzuholen und zu verwalten und bei Widerspruch zu löschen.
6. Der Kunde stellt Cremento von allen Ansprüchen, Kosten, Auslagen, Klagen oder Verfahren, einschließlich angemessener Anwaltskosten frei, die durch Dritte gegen Cremento (oder einen seiner Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen) wegen einer rechts-/ und/oder vertragswidrigen Nutzung der Software und/oder im Zusammenhang mit einer Drittlösung geltend gemacht wird, es sei denn, der betreffende Anspruch beruht auf (i) einem Mangel der Software oder (ii) einer Verletzung der Verpflichtungen von Cremento aus diesem AGB oder dem Nutzungsvertrag. Jede Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich schriftlich, nachdem sie von einem solchen Anspruch Kenntnis erlangt hat. Die Parteien arbeiten bei der Abwehr eines solchen Anspruchs zusammen und stellen sich gegenseitig alle vertraulichen Informationen zur Verfügung, die von der anderen Partei vernünftigerweise angefordert werden, um einen solchen Anspruch abzuwehren und/oder vergleichsweise zu regeln.
IV. Versand, Gefahrübergang, Teillieferung (Versendung der Hardware / Zubehör)
1. Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Wurde eine Verpackung vereinbart, erfolgt diese in handelsüblicherweise gegen Aufpreis.
2. Mit der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Stelle, spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Kunden über.
V. Lieferfrist und Liefertermin (Versendung der Hardware)
1. Lieferfristen und Liefertermine gelten nur annähernd, wenn wir sie nicht schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
2. Lieferfristen beginnen grundsätzlich mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen sowie vor Eingang des vereinbarten Nutzungsentgelts. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die uns eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
3. Falls wir selbst in Lieferverzug geraten oder uns die Lieferung aus einem von uns zu vertretenden Umstand unmöglich wird, muss der Kunde uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er den Vertrag kündigen. Schadenersatzansprüche können nur insofern geltend gemacht werden, als uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Geltendmachung mittelbarer Schäden ist ausgeschlossen.
4. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörung durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände; Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen; Streik und Aussperrung; Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten (auch wenn sie bei unseren Lieferanten/Zulieferern/ Unterlieferanten eintreten); behördlichen Eingriffen verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum. Bei unvorhergesehenen Vorfällen während des Fertigungsprozesses, die aus unserer Sicht eine Änderung der Bedingungen wie z. B. Änderung der vereinbarten Materialien notwendig machen und diese vom Kunden nicht akzeptiert werden, steht uns wahlweise statt der Verlängerung der Lieferfrist ein Kündigungsrecht zu. Der Kunde kann den Vertrag kündigen, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Diese hat mindestens 6 Wochen zu betragen. Wird uns die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei.
VI. Unterbrechung des Zugangs
Cremento ist berechtigt, den Zugang zur Software zu unterbrechen, wenn:
• der Kunde oder ein Nutzer gegen die Bestimmungen dieser AGB verstößt;
• die Software durch einen Nutzer unter Verstoß gegen anwendbares Recht genutzt wird; oder
• eine Nutzungsgebühr zum Fälligkeitszeitpunkt nicht vollständig gezahlt ist.
VII. Haftung und Mängelrechte
1. Cremento haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gem. ProdukthaftungsG. Für sonstige Schäden haftet Cremento nur dann, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Cremento, seinen gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Cremento nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch Cremento, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verletzt werden. Cremento haftet dabei nur für vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, welche die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrages waren, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Darüber hinaus haftet Cremento uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
3. Eine etwaige verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Ein etwaiges Selbstbeseitigungsrecht des Nutzers im Falle von Mängeln ist ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Cremento.
VIII. Hinweise zur Datenverarbeitung
In Bezug auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, die auf unserer Webseite jederzeit über den Button „Datenschutzerklärung“ in druckbarer Form abrufbar ist.
IX. Urheberrecht und Gewerbliche Schutzrechte
Alle Bildrechte, Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Inhalten unserer Webseite und unserer Software (einschließlich Texte, Abbildungen, Grafiken, Videos, Marken, Logos und sonstige Unternehmenskennzeichen) liegen bei uns oder unseren Partnern. Eine Verwendung ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung durch uns ist nicht gestattet.
X. Vertraulichkeit
1. Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag bekannt werden und die nicht öffentlich bekannt sind, vertraulich zu behandeln, unabhängig davon, in welcher Form (Papier, elektronische Form, mündlich etc.) dies geschieht.
2. Abweichend von Abs. (1) dürfen vertrauliche Informationen zugänglich gemacht werden:
• Organmitgliedern und Mitarbeitern der Parteien;
• Behörden und Gerichten aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung, wenn die von der Offenlegung betroffenen Partei vor einer Offenlegung – wenn und soweit rechtlich zulässig – unverzüglich über ein solches Herausgabeverlangen unterrichtet wird. Die Parteien werden, soweit gesetzlich zulässig und praktisch möglich, unverzüglich Schritte abstimmen, um die Offenlegung zu vermeiden oder zu begrenzen und diese Schritte umsetzen, sofern dies keine schwerwiegenden Nachteile für die Parteien zur Folge hat.
3. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für vertraulichen Informationen, die den Parteien bereits vor Abschluss des Nutzungsvertrages rechtmäßig bekannt sind oder nachher ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungsverpflichtung bekannt werden.
XI. Gerichtsstand
1. Die Vertragsparteien vereinbaren für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehende Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Firmensitz von Cremento. Wir sind jedoch berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.
2. Bei Verträgen aus ausländischen Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
XII. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne oder vorstehende Bedingungen unwirksam sein oder werden, sollen anstelle dieser unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten komme. Das gilt auch für den Fall, dass ein mit uns abgeschlossener Vertrag Lücken aufweist.
Wir sind berechtigt, dieses AGB jederzeit zu ändern. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Im Falle einer Änderung werden wir Sie hierüber schriftlich oder per E-Mail in Kenntnis setzen. Ihre Zustimmung zu den Änderungen gilt dabei als erteilt, sofern Sie der Änderung nicht binnen 30 (dreißig) Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Wir werden Sie zusammen mit der Änderungsmitteilung nochmals ausdrücklich auf diese Folge eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Für den Fall, dass Sie Ihre Zustimmung zu den Änderungen verweigern, (1) wird das Vertragsverhältnis noch bis zum Ablauf der jeweiligen Nutzungsperiode zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt und endet sodann automatisch ohne dass es einer Kündigung durch Cremento oder den Kunden bedarf oder (2) es kann – im Falle einer kostenlosen Version – von uns mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Eine erneute Nutzung der Software wird Ihnen anschließend jedoch nur noch zu den jeweils aktuellen Bedingungen angeboten.
Wir sind berechtigt, alle in den Anwendungsbereich dieses AGB fallenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise mit befreiender Wirkung auf einen Dritten zu übertragen. Sie stimmen einer solchen Vertragsübernahme hiermit bereits jetzt zu. Für den Fall, dass wir von dieser Übertragungsmöglichkeit Gebrauch machen, steht Ihnen das Recht zu, Ihren Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen.
Sie sind nicht berechtigt, den mit uns geschlossenen Nutzungsvertrag oder Teile davon ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten. Ihre Möglichkeit zur Aufrechnung mit Mängelansprüchen und sonstigen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis gegen unsere Forderung zur Zahlung der Lizenzgebühr(en) werden durch dieses AGB nicht beschränkt; mit Forderungen aus anderen Rechtsverhältnissen können Sie hingegen nur dann gegen unsere Forderung zur Zahlung der Lizenzgebühr(en) aufrechnen, soweit Ihre Forderungen unbestritten sind, wir diese anerkannt haben oder sie rechtskräftig festgestellt worden sind. Als Kunde dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.
Friedrichsthal, den 01.05.2024